«Der Teufel steckt bekanntlich im Detail»

Leserbrief: AZ vom 20. 12. «King Kong jagt den Kantönligeist»

Mit Interesse habe ich den Artikel von Stefan Künzli über die Einstufungen der Kinofilme und die vorgeschlagene Lösung, den in dieser Branche herrschenden Kantönligeist zu überwinden, gelesen. Die Stossrichtung – Zusammmenarbeit der Kantone mit dem Ziel einer einheitlichen gesamtschweizerische Einstufung – zielt auch nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Dass dabei noch einige Details zu klären sind und der Teufel bekanntlich im Detail steckt, ist offensichtlich. Und dennoch: Ich kann mir eine gesamtschweizerische Lösung durchaus vorstellen.

Zuerst eine kleine Korrektur: In Zürich dürfen Kinder «King Kong» erst ab 14 Jahren sehen, heisst es im Beitrag und im Cartoon. Das stimmt nicht. Die Einstufung heisst «J14» und bedeutet, dass Jugendliche ab 12 zugelassen sind, der Film ab 14 empfohlen wird. So steht es in jedem der gemeinsamen Inserate der Züricher Kinos.

Auch wenn die Idee Lob verdient, verstehe ich unter einer «Vision», dass die ganze Schweiz, nicht bloss Aargau und Solothurn sich einigen. Dies aber wurde in früheren Jahren bereits mehrmals erfolglos versucht. Dass einzelne Kantone zusammenarbeiten und Wertungen austauschen, ist nicht neu, Doch am Ziel sind wir erst, wenn wir eine gesamtschweizerische Einstufung haben. – Vielleicht hat die Idee heute Erfolg, weil sie gesamtschweizerisch durchaus Sparpotenzial birgt.

Doch einen grundsätzlichen Einwand habe ich gegen die Tatsache, dass die Filmeinstufung Sache der Kinobesitzer sein soll wie heute beispielsweise im Aargau und in Solothurn. «Wir Kinobetreiber können am besten beurteilen, welche Filme für Kinder gut sind und welche nicht», begründet dies ein Vertreter der Kinobranche. Mir erscheint das etwas blauäugig. In den Jahrzehnten, in denen ich im Rahmen der Zürcher Kommission diese Arbeit geleistet habe, erlebte ich anderes. Den Verleihern lag im Allgemeinen der Profit, den eine Herabsetzung bringt, näher als die Argumente des Jugendschutzes. Das ist verständlich und auch berechtigt, weshalb die Einstufung aber nicht ihre Aufgabe sein sollte. Eine schweizerische Lösung darf nach meiner Auffassung nicht von Kinobesitzern und Filmverleihern, sondern muss von einem unabhängigen Gremium aus dem Umfeld Jugendschutz, Pädagogik oder Medienpädagogik geleistet werden.