Medien-Gewalt - eine Auslegeordnung

Es vergeht keine Woche, dass nicht irgendwo in den Medien das Thema der «Medien-Gewalt» referiert oder diskutiert wird. Meist sind es der Tagesaktualität entnommen Meldungen und schnelle Interpretationen derselben.

Die Problematik der Vernetzung

Dass bei diesem Thema fast alles mit allem vernetzt ist, leuchtet ein, wird im Diskurs jedoch nur selten berücksichtigt. Das Phänomen hat zumindest ästhetische, psychologische, juristische, pädagogische und wirtschaftliche Komponenten. Und je mehr damit vernetzt ist, desto weniger gibt es die eine einzige Antwort. Die Kritik am «Hundertprozent-Fimmel», wie Fréderic Vester dieses eindimensionale Denken kritisiert hat, ist hier jederzeit angebracht.

Doch bevor es um Interpretationen geht, müssten alle oder zumindest alle relevanten Phänomene zusammen getragen werdn, ist eine Auslegeordnung wichtig.

Gesamtschweizerische Kinofilmeinstufung

Worüber sich immer wieder die Filmwirtschaft, aber auch Eltern und eine interessierte Öffentlichkeit ärgert, dass ist die Tatsache, dass in der Schweiz jeder Kanton die Herabsetzung der Altersgrenze, nach welcher Kinder oder Jugendliche ins Kino dürfen, verschieden ist. Immer wieder mal wurden Versuche unternommen, doch stets ohne Erfolg. Gegenwärtig liegt ein Vorschlag der Filmverleiher bei den Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz. Der Inhalt der Anfrage ist nicht bekannt, doch ist er leicht erahnbar, nachdem nur noch wenige Kantone diese Arbeit überhaupt selbst leisten, immer mehr ihre Kommissionen auflösen und die Entscheide anderer annehmen oder die Einstufung einem Verleiher resp. Kinobesitzer überlassen.

Diese Absurdität muss wohl geändert werden. Doch dürfte der Kurzschluss, der höchst wahrscheinlich von der Fimwirtschaft vorgeschlagen wird, nämlich die Abschaffung dieser Aufgabe durch eine Fachkommission und Übergabe der Arbeit an die Filmwirtschaft, abzulehnen. Denn es handelt sich immerhin um das Thema Jugendschutz und nicht um Wirtschaftsförderung.

Neuer Modus der Einstufung: 6 bis 16, zwei Zahlen

Die Kategorien K und J für Kinder und Jugendliche sind abzuschaffen; denn sie sind unklar und helfen wenig. Wo hört beispielsweise die Kindheit auf, wo beginnt die Jugend? Welsche Kantone haben diese Praxis schon seit längerem eingeführt.

Zu verwenden sind alle Zahlen, durchgängig von 4, 5 bis 16. Es soll keine Sprünge mehr geben, die in der Praxis nur hinderlich und weder dem Film noch dem Kind oder Jugendlichen gemäss sind.

Die Einstufung umfasst zwei Zahlen, von denen die erste «Freigabe», die zweite «Empfehlung» bedeutet. Diese sind frei wählbar, beinhaltet also eine verbietende und eine empfehlende Dimension.

In Begleitung Erwachsener gilt jeweils beispielsweise eine zwei Jahre tiefere Einstufung der Freigabe und der Empfehlung.

Die Einstufungen werden aufgrund einer Visionierung und der nachfolgenden Diskussion von drei Kommissionsmitgliedern gemacht, wie es heute etwa in Zürich geschieht.

Neue Konditionen der Einstufung: 2 Personen

Zuerst nur zwei, erst bei Rekurs oder Widerspruch dritte Person. Das Verhältnis zwischen den Gremien für die Filmeinstufung und den Verleihern wäre, durch bessere Öffentlichkeitsarbeit, zu verbessern. Ich finde es schade, wenn gute Verleiher und gute Kinobesitzer mit guten Filmen gelegentlich ihre Fime gar nicth einreichen. So gibt es dann Grotesken, wie die folgende, dass «Vitus» von Fredi M. Murer auf …. herunter gesetzt ist, der Film über die Herstellung jenes Filmes, «Die VitusMacher» jedoch beim E bleibt, obwohl er sicherlich auf J10 hätte eingestuft werden können.

Medienhefte zum Thema

Wie schon oben erwähnt, sollte die ganze Medien-Gewalt-Thematik von möglichst vielen Seiten angegangen werden. In verdankenswerter Weise hat www.medienheft.ch mit drei Artikeln darüber am Beispiel von Filmen am Fernsehen und deren Reaktionen. Judith Arnold, die Redaktorin selbst, hat das Thema aufgegriffen, darüber geschrieben und schreiben lassen. Sie sind mit der Such-Funktin leicht herunter zu laden.

Fiktionale Gewalt am Fernsehen

Ein fundiertes Konzept von Michel Bodmer aus dem Jahre 2005 beinhaltet die Position von SF zum Thema der fiktionalen Gewalt. Es ist unter www.sf.tv unter Suchen herunter zu laden. In vielem interessant. Doch gäbe es hier noch einiges zu diskutieren, vor allem die Situation, dass die alltägliche Rezeptionssituation des breiten Publikums, ob jung oder alt, in keiner Weise identisch ist mit der hoch intellektuellen Art, wie Bodmer, wie auch andere Kritiker, Filme rezipieren.

Problematik der Experten

Intellektuelle Durchdringung durch Fachleute ist nicht die normale Form der Rezeption

Problematik der Zahlen

Verwandt ist auch die Problematik der Wissenschaften zu diesem Thema. Vorläufig nur der eine Hinweise. Wenn bei Wirkungen Prozentzahlen erwähnt werden, stechen zuerst stets die grossen Zahlen ins Auge, also wenn Wirkungen bei mehr als 50% einer Population ausgeamcht werden.

Dass auch 10% noch eine für die Pädagogik, aber auch die Justiz, eine höchst relevante Zahl bedeutet. Das können beispielsweise 5000 Kinder sein, bei welchen eine bestimmte Reaktion festgestellt werden kann.

Nicht nur Kino, sondern auch DVD

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Internationale Zuammenarbeit

Film: FSK nutzen

Allgemein Aufklärung

Über Kinoeinstufung

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Über Grundfragen

Allgemeine Medienbildung

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Öffentlichkeit